Beruf und Familie aktuell
Berufstätige Eltern, die ihre Kinder professionell betreuen lassen, können die dafür anfallenden Kosten in Höhe von maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Webungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen (zwei Drittel von 6.000 Euro). Gegen diese begrenzte Abzugsmöglichkeit haben einige Eltern geklagt. Bis zur endgültigen Klärung durch den Bundesfinanzhof erteilen die Finanzämter einen Vorläufigkeitsvermerk, so dass Einsprüche nicht nötig sind. Kontrollieren Sie am besten Ihren Steuerbescheid.
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